Absetzbare Kosten vor Vermietung |
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23. Juli 2014 |
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Im Folgenden kurzen Beitrag wird anhand eines Beispiels der Frage nachgegangen, unter welchen Voraussetzungen ein Steuerpflichtiger Aufwendungen, zur Erzielung künftiger Mieteinnahmen, berücksichtigen kann. Man spricht in diesem Zusammenhang von sogenannten vorweggenommenen oder vorbereitenden Werbungskosten, also Ausgaben bzw. Kosten, die anfallen, bevor Einnahmen erzielt werden.
Sachverhalt
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Absetzung für Abnutzung, Abschreibung, Vermögensverwaltung, Werbungskosten, Immobilienbesteuerung
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