Grunderwerbsteuer bei Schenkung oder Erbschaft einer Immobilie
Mit der Steuerreform 2015/2016 wurden die Regelungen zur Grunderwerbsteuer (kurz: GrESt) grundlegend verändert.
Der nachfolgende Grunderwerbsteuer-Schenkung-Erbschaft-Rechner berechnet Ihnen die Nebenkosten
bzw. die Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragungsgebühr mit der bei einer Immobilien-Übertragung (z.B. im Wege einer Schenkung, Erbschaft, oder auch einem Kauf)
zu rechnen ist.
• Wird die gegenständliche Immobilie unter Verwandten im Sinne des § 26a GGG übertragen? Ja
Nein
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Es stellt sich die Frage, ob zwischen dem Übergeber und dem Übernehmer ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.
Ein Verwandtschaftsverhätnis im Sinne der Vorschrift liegt vor, bei Übergabe an Ehegatten oder eingetragenen Partner der Ehe (Partnerschaft), an den Lebensgefährten, sofern die Lebensgefährten einen gemeinsamen Hauptwohnsitz haben oder hatten, an einen Verwandten oder Verschwägerten in gerader Linie, an ein Stief-, Wahl- oder Pflegekind oder deren Kinder, Ehegatten oder eingetragenen Partner, oder an Geschwister, Nichten oder Neffen des Überträgers. Dabei ist es für Zwecke der Grunderwerbsteuer unerheblich in welche Richtung die Übergabe - z.B. Immobilienschenkung - erfolgt.
• Wird die gegenständliche Liegenschaft von Todes wegen, d.h. im Rahmen einer Erbschaft, Vermächtnisses übertragen? Ja
Nein
• Wie hoch ist die Gegenleistung (z.B. Kaufpreis, siehe aber unten 'Hinweise') für den Erwerb bzw. die Übertragung der betreffenden Liegenschaft / Immobilie?
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Der Begriff der Gegenleistung ist ein dem Grunderwerbsteuerrecht eigentümlicher Begriff; jede nur denkbare Leistung, die für den Erwerb des Grundstückes vom Erwerber versprochen wird, ist Teil der Bemessungsgrundlage.
Der Begriff der Gegenleistung ist weit. Er umfasst nicht nur Geld- und Sachwerte die der Erwerber oder ein Dritter für die Grundstücksübertragung aufwenden muss, sondern auch Nutzungen und Leistungen, die sich der Veräußerer vorbehält zB ein Wohnrecht auf Lebenszeit oder ein Fruchtgenussrecht - die vorbehaltenen Nutzungen erhöhen die Gegenleistung
Zur Gegenleistungen zählen somit auch z.B. vom Erwerber übernommene Hypotheken (Kredite), Fruchgenussrechte (auch zugunsten Dritter), die auf der Liegenschaft lasten, etc...
• Wie hoch ist der Grundstückswert der zu übertragenden Immobilie?
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Der Grundstückswert kann anhand des Pauschalwertmodells oder eines geeigneten Immobilienpreisspiegels ermittelt werden. Mag. Peter Knöll (Steuerberater in Wien) ist spezialisiert auf Fragen zur Immobilienbesteuerung, er unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung des Grundstückswertes.
Telefon: 0650/634 70 42
• Ergebnis:
Die Grunderwerbsteuer beträgt im vorliegenden Fall: € .
Zusätzlich ist für die Eintragung des Eigentumsrechtes im Grundbuch Grundbucheintragungsgebühr in Höhe von € zu entrichten.
Wenn es sich um eine Immobilien-Übertragung im Verwandtenkreis oder im Rahmen einer Erbschaft handelt, stellt die berechnete Grunduchseintragungsgebühr nur einen Näherungswert dar.
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Richtigkeit der Ergebnisse.
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