Ausschluss eines lästigen GmbH-Gesellschafters - welche Möglichkeiten gibt es? |
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27. Januar 2016 |
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Das Gesellschafterausschlussgesetz (GesAusG) sieht vor, dass ein Hauptgesellschafter - dem mindestens neun Zehnteln des Stammkapitals gehören – berechtigt ist einen Minderheitsgesellschafter durch einseitigen Beschluss gegen angemessene Abfindung auszuschließen.
Außerhalb des Anwendungsbereiches des Gesellschafterausschlussgesetzes besteht nur in engen Grenzen die Möglichkeit einen lästigen Ges... <Weiterlesen> |
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GmbH-Gesellschaftsvertrag ohne Gewinnausschüttungsvorbehalt |
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24. Oktober 2014 |
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Das GmbH-Gesetz schreibt in § 82 Abs 1 GmbHG vor, dass die Gesellschafter Anspruch auf den sich nach dem Jahresabschluss als Überschuss der Aktiva über die Passiva ergebenden Bilanzgewinn haben (sogenannter Bilanzgewinnanspruch).
Diese Regelung ist jedoch dispositiv. Das heißt, sie kann im Gesellschaftsvertrag abgeändert werden (vgl. dazu § 35 Z 1 GmbHG). Meist ist im Gesellschaftsvertrag ein ... <Weiterlesen> |
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GmbH-Geschäftsführer im Steuerrecht |
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6. Oktober 2014 |
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Handelsrechtlichen Geschäftsführern obliegt die gesamte Geschäftsführung einer GmbH. In der Praxis werden Geschäftsführern jedoch oft bestimmte Kompetenzbereiche zugeordnet. Es kommt sogar vor, dass Geschäftsführer bloß für die Durchführung einer einzelnen Angelegenheit (z.B. die Prozessführung) bestellt werden.
Die gesellschaftsrechtliche Stellung als handelsrechtlicher Geschäftsführer liefer... <Weiterlesen> |
Gesellschafter-Geschäftsführer
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§ 1409 ABGB Forthaftung des Veräußerers ohne zeitliches Limit? |
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27. Oktober 2013 |
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§ 1409 Abs 1 ABGB "Übernimmt jemand ein Vermögen oder ein Unternehmen, so ist er unbeschadet der fortdauernden Haftung des Veräußerers den Gläubigern aus den zum Vermögen oder Unternehmen gehörigen Schulden, die er bei der Übergabe kannte oder kennen mußte, unmittelbar verpflichtet. Er wird aber von der Haftung insoweit frei, als er an solchen Schulden schon so viel berichtigt hat, wie der Wert de... <Weiterlesen> |
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Erweiterte Verpflichtungen für Geschäftsführer !! Achtung - Haftungsfalle !! |
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4. Oktober 2013 |
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Am 12.6.2013 wurde das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz (GesRÄG) 2013 im Nationalrat beschlossen. Nach alter Rechtslage mußten Geschäftsführer eine Generalversammlung bei Verlust der Hälfte des Stammkapitals einberufen. Seit 1.7.2013 besteht zusätzlich eine Einberufungspflicht, wenn in der GmbH die Eigenmittelquote weniger als 8 % und die fiktive Schuldentilgungsdauer mehr als 15 Jahre beträgt.... <Weiterlesen> |
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