Privater Grundstücksverkauf oder schon gewerblicher Grundstückshandel? |
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25. November 2016 |
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Der Gewinn aus dem Verkauf einer privaten Immobilie unterliegt prinzipiell dem besonderen, einheitlichen Einkommensteuersatz von 30%. Die Steuer wird in aller Regel im Zuge des Verkaufes durch den Parteienvertreter erhoben und an das Finanzamt abgeführt (Immobilienertragsteuer); auf diesem Weg besteuerte Einkünfte bleiben bei der Einkommensteuerveranlagung außer Ansatz. Man spricht in diesem Zusam... <Weiterlesen> |
Grundstücke, Grundstückshandel, Grundstücksumsätze, Immobilienbesteuerung
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