Vergebührung von Mietvertrag mit Bürschaft |
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16. Mai 2012 |
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Gast |
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6 Kommentare |
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Ich beabsichtige eine neues Büro unbefristet zu mieten.
Im Mietvertrag steht eine Klausel, die zur Besicherung von Mietzinsrückständen eine Bürgschaft einer dritten Person vorsieht.
Die Kosten für die Vergebührungen (Mietvertrag, Bürgschaft) wären von mir zu tragen.
Muss ich tatsächlich zweifach Gebühren bezahlen? <Weiterlesen> |
Gebühren, Mietvertrag, Rechtsgeschäftsgebühren
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