Vergebührung von Mietvertrag mit Bürschaft |
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16. Mai 2012 |
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Gast |
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6 Kommentare |
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Ich beabsichtige eine neues Büro unbefristet zu mieten.
Im Mietvertrag steht eine Klausel, die zur Besicherung von Mietzinsrückständen eine Bürgschaft einer dritten Person vorsieht.
Die Kosten für die Vergebührungen (Mietvertrag, Bürgschaft) wären von mir zu tragen.
Muss ich tatsächlich zweifach Gebühren bezahlen? <Weiterlesen> |
Gebühren, Mietvertrag, Rechtsgeschäftsgebühren
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Löst eine Forderungsverpfändung gebührenrechtliche oder verkehrsteuerliche Konsequenzen aus? |
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2. Januar 2012 |
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Autor |
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Gebührengesetz
Nur jene Rechtsgeschäfte, die taxativ in Tarif § 33 GebG angeführt sind, fallen unter das Gebührengesetz (Enumerationsprinzip). Rechtsgeschäfte, die in diesem Tarif nicht aufscheinen (zB. Kaufvertrag über einen PKW, Werkvertrag, Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung, Forderungsverzicht), sind schon allein aus diesem Grund nicht gebührenpflichtig. Gebührenfreiheit ist insbe... <Weiterlesen> |
Forderungen, Rechtsgeschäftsgebühren
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