Löst eine Forderungsverpfändung gebührenrechtliche oder verkehrsteuerliche Konsequenzen aus? |
|
2. Januar 2012 |
|
Autor |
|
Keine Kommentare |
|
|
Gebührengesetz
Nur jene Rechtsgeschäfte, die taxativ in Tarif § 33 GebG angeführt sind, fallen unter das Gebührengesetz (Enumerationsprinzip). Rechtsgeschäfte, die in diesem Tarif nicht aufscheinen (zB. Kaufvertrag über einen PKW, Werkvertrag, Patronatserklärung, Rangrücktrittserklärung, Forderungsverzicht), sind schon allein aus diesem Grund nicht gebührenpflichtig. Gebührenfreiheit ist insbe... <Weiterlesen> |
Forderungen, Rechtsgeschäftsgebühren
|
|
|