Ergänzungsansuchen Arbeitnehmerveranlagung |
 |
02. Mai 2019 |
 |
Gast |
 |
2 Kommentare |
 |
Kommentar schreiben |
|
Guten Tag,
vor ca. 3 Monaten habe ich über Finanzonline einen Antrag für die Arbeitnehmerveranlagung 2018 abgegeben. Der Antrag wurde bis dato nicht bearbeitet, da er sich als Prüfungsfall qualifizierte (lt. Finanz-Helpline u. Einsicht Online). Da der Antrag noch nicht geprüft wurde, möchte ich noch 2 Krankenhausrechnungen nachreichen und frage, ob dies zum gegenwärtigen Bearbeitungsstand möglich ist, oder ob ich erst den Erledigungsbescheid abwarten muss, um dann berufen zu können.
Danke für die Mühe. Freundliche Grüße.
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 06. Mai 2019 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Ernst
Entweder es kommt in der nächsten Zeit ein Ersuchen um Ergänzung, in dem das Finanzamt von Ihnen Unterlagen verlangt. in diesem Zug würde ich (zuzüglich zu Beantwortung der offenen Punkte) die Krankenhausrechnungen (wenn diese Ihren persönlichen Selbstbehalt - ca. 8%-12% -Ihres Einkommens ÜBERsteigt) oder Sie warten auf den Bescheid (im Zuge der Bescheidbeschwerde über FINON sehen Sie auch gleich bei der Vorberechnung, ob es sich auszahlt (Rechnungen ÜBER Selbstbehalt)- wenn Vorberechnung Beschwerde keine Auswirkung auf Ergebnis (weil Selbstbehalt zu hoch) ersparen Sie sich die Beschwerde (weil keine Besserung)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
Herr Kalnai schrieb am 11. Juni 2019 folgendes: |
Sehr geehrte Damen u.Herren, ich habe im September 2018 meine bis Ende 05/19 vermietete Wohnung verkauft. Kann ich die AfA für die Einkommenserklärung für das ganze 1.Halbjahr 2018 abziehen oder nur bis Ende der Vermietung in 05/19? Kann ich als Privatperson evtl. die Maklerkosten beim Verkauf einer vermieteten Wohnung in der Einkommenserklärung abziehen? Vielen Dank! |
|
|