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Afa und EA-Rechnung mit Excel


18. September 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo,
ich hätte 2 Fragen (bin Einzelunternehmer und umsatzsteuerpflichtig):

1) muss ich bei Anlagen (Afa) die Vorsteuer auch auf die Nutzungsdauer umlegen oder kann ich diese sofort bzw. bei der nächsten UVA geltend machen

2) schreibe mein Einnahmen - Ausgaben Journal in Excel...ist das nun erlaubt oder nicht (finde dazu keine einheitliche Definition)? muss ich das monatlich ausdrucken und ablegen oder reicht es am Ende des Jahres...

danke

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   19. September 2017 folgendes:
um Ihre erste Frage beantworten zu können, wäre wichtig zu wissen, ob Sie die Einnahmen - Ausgabenrechnung nach dem brutto System oder dem netto System erstellen
netto System: Nettobetrag wird der Abschreibung unterworfen
brutto System: Nettobetrag wird der Abschreibung unterworfen, Vorsteuer als Ausgabe

Sie müssen Ihre Einnahmen und Ausgaben sammeln und erfassen und daraus eine Einnahmen / Ausgabenrechnung erstellen
Wenn dies korrekt und nachvollziehbar über Excel passiert, ist das erlaubt

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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