Für 2016 habe ich jetzt erstmal Einkommenssteuer zu zahlen.
Meine Sva Beiträge sind allerdings noch viel zu niedrig bemessen - laut diversen online Rechner habe ich hohe Nachzahlungen für 2015 und 2016 zu erwarten. Wenn ich für 2016 gleich den 'richtigen' Betrag an die Sva gezahlt hätte, hätte ich keine Einkommensteuer zahlen müssen - ich hätte die Grenze nicht überschritten - der Gewinn wäre zu niedrig gewesen.
Frage:
Gibt es eine Möglichkeit mir die für 2016 'zu unrecht' bezahlte Einkommensteuer wieder zurückzuholen wenn die Sva Nachzahlung dann fällig wird?
Danke
Mfg Preindler
Stb Michael BRAUN schrieb am 12. März 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Preindler
Bei Ihrer Einkommensteuer zählt das Zahlungsdatum
D.h. Sie können 2016 nur jene SV Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigen, die Sie 2016 gezahlt haben
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