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Frage - Einkommensteuer und Sva Nachzahlung


09. März 2017 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Abend,

Ich bin seit Herbst 2014 Kleinunternehmer.

Für 2016 habe ich jetzt erstmal Einkommenssteuer zu zahlen.

Meine Sva Beiträge sind allerdings noch viel zu niedrig bemessen - laut diversen online Rechner habe ich hohe Nachzahlungen für 2015 und 2016 zu erwarten. Wenn ich für 2016 gleich den 'richtigen' Betrag an die Sva gezahlt hätte, hätte ich keine Einkommensteuer zahlen müssen - ich hätte die Grenze nicht überschritten - der Gewinn wäre zu niedrig gewesen.

Frage:
Gibt es eine Möglichkeit mir die für 2016 'zu unrecht' bezahlte Einkommensteuer wieder zurückzuholen wenn die Sva Nachzahlung dann fällig wird?

Danke
Mfg Preindler

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   12. März 2017 folgendes:
Sehr geehrter Herr Preindler

Bei Ihrer Einkommensteuer zählt das Zahlungsdatum

D.h. Sie können 2016 nur jene SV Beiträge bei der Einkommensteuer berücksichtigen, die Sie 2016 gezahlt haben

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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