Veräußerungsgewinn bei Schenkung eines real überschuldeten KG-Anteils |
 |
25. Dezember 2016 |
 |
Autor |
 |
Keine Kommentare |
 |
Kommentar schreiben |
|
VwGH 24.10.2013, 2012/15/0028
Gemäß § 24 Abs 2 letzter Satz EStG 1988 muss ein Mitunternehmer mit negativem Kapitalkonto - ohne Verpflichtung zur Wiederauffüllung desselben - bei Ausscheiden aus der KG dieses nachversteuern. Dies gilt auch für den Fall der Beendigung der Mitunternehmerschaft durch Betriebsaufgabe.
In der Höhe des negativen Kapitalstandes ist ein Veräußerungsgewinn zu deklarieren. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob der negative Kapitalstand auf Entnahmen oder Verluste zurückzuführen ist. Zu beachten ist allerdings, dass Verluste, die steuerlich nicht verwertet werden durften (sogenannte Wartetastenverluste), den zu versteuernden Veräußerungsgewinn entsprechend kürzen (vgl. z.B. § 23a EStG).
Im vom VwGH zu beurteilenden Fall wollte ein Steuerpflichtiger einen real überschulteten KG-Anteil verschenken. Der VwGH stellte dazu fest, dass im Falle einer unentgeltlichen Übertragung eines Mitunternehmeranteiles die Buchwerte vom Übernehmer fortzuführen sind, ohne dass es beim übertragenden Gesellschafter zu einer Besteuerung des Veräußerungsgewinnes kommt.
Im vorliegenden Fall wurde jedoch ein real überschuldeter Anteil übertragen, daher kann von einer Schenkung keine Rede sein, zumal eine Schenkung immer eine Bereicherung des Leistungsempfängers voraussetzt. Die Übertragung war daher als entgeltliche einzustufen, weswegen eine Veräußerungsgewinnbesteuerung auf Seiten des Überträgers nach § 24 EStG eintritt.
Spiegelbildlich hat der Erwerber die Anschaffung des KG-Anteils zu erfassen, wobei er insoweit als abnutzbare Wirtschatsgüter erworben wurden eine Absetzung für Abnutzung geltend machen kann.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Veräußerung eines KG-Anteils. Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien. Mit seinem Fachwissen unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.
Web: http://www.steuerberater-wien.at/
Mag. Peter Knöll
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
Betriebsaufgabe, Betriebsveräußerung, Mitunternehmer, Mitunternehmerschaft
|
|
|