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Immobilienertragsteuer (ImmoESt) noch 25 Prozent oder schon 30 Prozent?


04. Oktober 2015 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Die Immobilienertragsteuer beträgt derzeit 25 Prozent und wird ab dem Jahreswechsel dann auf 30 Prozent erhöht. Überdies fällt der bisher gültige Inflationsabschlag weg, der diese Steuer noch einmal in vielen Fällen deutlich verringert hatte.

Ab dem Jahreswechsel beträgt die Immobilienertragsteuer also 30 Prozent. Die bezughabende gesetzliche Übergangsbestimmung legt fest, dass auf Veräußerungen nach dem 31.Dezember 2015 erstmalig der 30%ige Steuersatz anzuwenden ist. Für Veräußerungen vor dem 1.1.2016 soll dagegen noch der 25%ige Steuersatz gelten.

Nach dem Wortlaut der Übergangsbestimmung muss also die 'Veräußerung' im Jahr 2015 stattfinden, damit ein allfälliger Verkaufsgewinn noch dem niedrigeren Steuersatz von 25 Prozent unterliegt.

Wann ist eine Veräußerung noch im Jahr 2015 anzunehmen?

Als Zeitpunkt der Veräußerung ist im Zusammenhang mit Grundstücken der Abschluss des Verpflichtungsgeschäftes (Kauf- oder Tauschvertrag) maßgebend. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn das wirtschaftliche Eigentum am Grundstück schon früher übertragen wurde. Irrelevant ist daher jedenfalls der Zeitpunkt des Zufließens des Veräußerungserlöses.

Beispiel:

Ein Kaufvertrag über eine Liegenschaft wird am 1. Dezember 2015 geschlossen. Der Kaufpreis wird jedoch erst im Jänner 2016 vom Käufer auf das Treuhandkonto überwiesen. Der Verkauf ist im Jahr 2016 zu versteuern, unterliegt allerdings noch dem besonderen Steuersatz von 25 Prozent.

Zu beachten ist allerdings, dass im betrieblichen Bereich die Veräußerung im Zeitpunkt des Erwerbes des wirtschaftlichen Eigentums, also der Erlangung der betrieblichen Nutzungsmöglichkeit im Sinn der faktischen Verfügungsmöglichkeit über das Wirtschaftsgut durch den Erwerber angenommen wird. Die Veräußerung einer betrieblichen Immobilie findet daher tendenziell später als die einer privaten statt. Dadurch könnte der 25%ige Steuersatz verloren gehen. Es gilt hier also noch rechtzeitig entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen.

Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Mit seiner Fachkenntnis im Immobilienbereich unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.
Web: http://www.steuerberater-wien.at/

Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
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