Kleingarten |
 |
17. Jänner 2014 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
S.g. Damen und Herren,
ich habe letztes Jahr einen Kleingarten in Pacht übernommen. Mir wurde mitgeteilt, dass ich für das Häuschen (nur für das Häuschen) einen Abgabe an das FA zahlen muss. Bisher habe ich noch keine zurfriedenstellende Antwort einiger Notare bekommen. Meine Frage: wie viel in % muss ich zahlen, welche Abgaben sind noch zu entrichten (Rechtsgeschäftsgebühr für Unterpachtvertrag???) und wie ist die Vorgangsweise. Mache ich das persönlich oder über den Notar?
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
GMM
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 17. Jänner 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr GMM
Grundsätzlich fällt Grunderwerbsteuer (3,5%) an und eventuell eine Rechtsgeschäftsgebühr.
Erkundigen Sie sich bei Ihrem Parteienvertreter, ob alles termingerecht abgeführt wurde, damit Sie keine Frist versäumen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|