Steuerberater Wien
wien-steuerberater.at |
Steuerberatung Wien

Start > Forum
 • Steuerberater Wien

 • Forum (1702)

 • Steuerberater fragen

 • Steuerrecht
   Einkommensteuer (133)
   Umsatzsteuer und Zoll (48)
   Körperschaftsteuer (13)
   Internat. Steuerrecht (5)
   Fristen und Verfahren (9)
   Gebühren und Verkehrsteuern (25)
   Unternehmensbesteuerung (9)
   Finanzstrafrecht (4)

 • Wirtschaftsrecht
   Gesellschaftsrecht (5)
   Arbeits- und Sozialrecht (8)
   Bestandsverträge (Mietrecht) (2)

 • Schlüsselwortsuche:
 


Werkzeuge:
• Immobiliensteuerrechner
• Dienstnehmer-Lohnkostenrechner
• Angestellt-Selbständig-Rechner
• ESt-VZ-Rechner
• GrESt-Schenkung-Erbschaft-Rechner
• Nebenkosten-Kauf-Immobilie
• SV-Nachzahlung-berechnen
 


Letzte Einträge:
Frau Bauleistung über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Reverse Charge oder Bauleistung - was hat Vorrang?

Mag. Peter Knöll über:
Betriebsausgabenpauschalierung / Branchenpauschalierung / Pauschalierung für nichtbuchführende Gewerbetreibende

Mag. Peter Knöll über:
Umsatzsteuer: Änderungen im Bereich der Kleinunternehmerregelung ab 2025

Mag. Peter Knöll über:
Erstmalige Umwidmung in Bauland muss nicht zwangsläufig den Umwidmungstatbestand auslösen

Mag. Peter Knöll über:
Sozialversicherungspflicht bei touristischer Apartmentvermietung?

Mag. Peter Knöll über:
Arzt und Umsatzsteuerpflicht | Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)

Mag. Peter Knöll über:
Neuregelung des Progressionsvorbehaltes seit Einkommensteuererklärung 2023

Immobiliensteuer


10. Oktober 2013 Gast 2 Kommentare Kommentar schreiben
S.g. Dmen und Herren !
Meine Frage lautet folgenderweise: Ab wann könnte ich mein Haus Spekulationssteuerfrei verkaufen ?
Details:
- das Haus habe ich im Juni 2012 gekauft;
- der vorherige Eigentümer hat bis Sept 2012 noch drin gewohnt, darum konnte ich dort weder sanieren noch einziehen;
- ab Oktober 2012 bis Juni 2013 habe ich das Haus saniert (im Winter ging nicht so schnell);
- im Juli 2013 habe ich dort für mich Hauptwohnsitz gemeldet und seitdem wohne ich im Haus.

Vielen Dnk für Ihre Antwort !
Mit freundlichen Grüßen
Hausbesitzerin in Wien

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   16. Oktober 2013 folgendes:
Sehr geehrte Hausbesitzerin aus Wien

Die Hauptwohnsitzbefreiung (KEINE Besteuerung) sieht zwei Varianten vor:
-) ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre (tageweise Betrachtung, daher mindestens 2 Jahre und 1 Tag) durchgehend (von Anschaffung bis Veräußerung) als Hauptwohnsitz gedient haben ODER
-) innerhalb der letzten 10 Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben

Der Hauptwohnsitz muss nach dem Verkauf aufgegeben werden.
Jemand hat den Hauptwohnsitz (Meldezettel ist nur Indiz) dort, "..wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird..."


Man müsste sich den genauen Sachverhalt (wann war das Haus bewohnbar, warum war der vorherige Eigentümer solange im Haus,.) anschauen, um festzustellen, wann das Haus nach derzeitiger Gesetzeslage steuerfrei verkauft werden kann.

Der Beginn des Fristenlaufs sollte von der Erlangung der Verfügungsgewalt infolge der Anschaffung abhängen. d.h. die Frist beginnt für Sie ab Oktober 2012 zu laufen (von da an 2 Jahre).
Adaptierungsarbeiten im angemessenen Zeitraum sind auch zu berücksichtigen (Finanzverwaltung geht von ca. sechs Monate aus, VwGH stellt fest, dass es angemessen sein muss, keine starre Regel hinsichtlich des Zeitraumes.
Der Beginn der 2Jahresfrist beginnt ab dem Zeitpunkt (je nachdem welche Adaptierungsarbeiten notwendig waren) des tatsächlichen Bezuges.

mE frühester Zeitpunkt: August 2015 (siehe auch EStR 2000 Rz 6634


Siehe auch
https://www.bmf.gv.at/steuern/immobilien-grundstuecke/private-grundstuecksveraeusserungen.html

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
 RA Michael Gruner schrieb am   18. Oktober 2013 folgendes:
Bei Inanspruchnahme der Hauptwohnsitzbefreiung (ab Anschaffung bis Veräusserung UND mindestens 2 Jahre durchgehend) gewährt die Finanz eine Frist von bis zu einem Jahr für die Adaptierung, Übersiedlung etc. Die zwei Jahre müssen aber wirklich als Hauptwohnsitz erfüllt werden, auf diese ist die "Übergangszeit" nicht anzurechnen.

Nach Ihrem Sachverhalt wäre daher etwa im Juli 2015 die Hauptwohnsitzbefreiung erfüllt und bleibt bestehen, wenn Sie bis zur Veräusserung Ihren HWS dort behalten.

Alternativ käme später auch die "5 aus 10" HWS-Befreiung in Frage, die dann greift, wenn Sie in den 10 Jahren vor der Veräusserung irgendwann 5 Jahre DURCHGEHEND Ihren HWS im Objekt hatten.

mfG
RA Michael Gruner
 
 Kommentar schreiben
Familienname:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Name im Forum:
(erforderlich und wird angezeigt)
Email:
(wird nicht angezeigt, ist aber erforderlich)
Sicherheitsabfrage:    
Um Missbrauch zu verhindern geben Sie bitte den im linken Bild dargestellten Text in das rechte Eingabefeld ein.
 

Eintrag auf wien-steuerberater.at bestellen |  Impressum  | Anmelden als Autor/StB  | wien-steuerberater.at
1