Wohnungskauf |
 |
03. Juli 2013 |
 |
Gast |
 |
1 Kommentar |
 |
Kommentar schreiben |
|
Sg. Damen und Herren,
ich habe mir gemeinsam mit meiner Frau im Jahr 2012 eine Eigentumswohnung gekauft, in die wir nun (2013) gemeinsam eingezogen sind und die auch unser neuer Hauptwohnsitz ist. Die wohnung wurde neu gebaut und nach Baufortschritt bezahlt.
Kann ich nun irgendwelche damit verbundenen Kosten (Notar, Grunderwerbssteuer, etc) die schon zum teil im Jahr 2012 angefallen sind, in meiner steuererklärung für 2012 absetzen?
Vielen Dank
Hans-Jürgen Pendl
|
|
|
Stb Michael BRAUN schrieb am 04. Juli 2013 folgendes: |
Da Sie die Wohnung für private Zwecke angeschafft haben und es sich um einen Neubau handelt, sind die Kosten für die Wohnraumschaffen als Sonderausgabe bei Ihnen und Ihrer Frau steuerlich absetzbar.
Maximalbetrag (gemeinsam mit Personenversicherungen) 2.920 EUR, davon 1/4 (max. 730 EUR) minimiert Ihre Bemessungsgrundlage; daher max. 365 EUR p.a. effektive Steuerersparnis
ab einen Einkommen von 36.400 EUR wird der absetzbare Betrag eingeschliffen (minimiert) und ab 60.000 EUR Einkommen steht nur mehr der Pauschbetrag in Höhe von 60 EUR zu.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen ! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
|
|