Meine Schwester und ich sind Erben eines Grundstückes mit Haus. Wir möchten das Erbe so teilen, dass meine Schwester einen Teil des Grundstückes erhält u ich den restlichen Teil mit Haus. Können wir das im Erbschaftsverfahren so abwickeln oder müssen wir zuerst gemeinsam das Erbe des Grundstückes mit Haus antreten und danach eine Aufteilung durchführen, wobei dann wohl zwei mal Steuern anfallen würden?
RA Michael Gruner schrieb am 04. März 2013 folgendes:
Sie können - und sollten - das gleich im Verfahren durch ein sogen. Erbteilungsübereinkommen erledigen. Damit ersparen Sie sich zusätzliche Kosten, Steuern und Gebühren!