Fehlerberichtigung nach § 4 Abs 2 EStG gilt auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung |
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26. Dezember 2016 |
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Dem Ertragsteuerrecht liegt der Gedanke der richtigen Periodengewinnbesteuerung zu Grunde. Gewinne und Verluste sind in jenem Jahr zu erfassen, zu dem sie wirtschafltich gehören bzw. in dem sie angefallen sind.
Fehler, die einer Vorperiode zuzurechnen sind, dürfen auch nicht in einer späteren Periode mit steuerlicher Wirkung nachgeholt werden. Man spricht in diesem Zusammenhang vom sogenannten... <Weiterlesen> |
Absetzung für Abnutzung, Abschreibung, Bilanzberichtigung, Immobilienbesteuerung
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