Eine Wohnung wurde als Anleger gekauft in der Bauphase, geplant war eine spätere umsatzsteuerpflichte Vermietung geplant, eine entsprechende Prognoserechnung zeigte einen steuerlichen Totalüberschuss nach etwa 13 Jahren.
Dazu gibt es auch einen Vertrag mit der mit der Vermietung betrauten Maklerfirma. Die Umsatzsteuer vom Wohnungskauf wurde dementsprechend vom Finanzamt im Wege der Uva rückerstattet. Nunmehr besteht aufgrund einer Scheidung Eigenbedarf, so dass die geplante Vermietung nicht stattfinden kann. Welche steuerlichen Konsequenzen gibt es bezüglich der rückerstatteten Umsatzsteuer?