Pendlerpauschale |
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12. Juni 2019 |
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Gast |
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Guten Tag!
Ich habe eine Frage zur Pendlerpauschale: Wenn man so wenig verdient, dass man keine Lohnsteuer zahlt, kann man die Pendlerpauschale ja nicht von der Lohnsteuer absetzen. Ist es aber möglich, diese von der Einkommenssteuer abzusetzen, wenn z.B. zusätzlich andere Einkünfte aus Werkverträgen oder Immobilien bezieht, für die man auch Steuern zahlt?
Vielen Dank schon im Voraus!
Anna
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Stb Michael BRAUN schrieb am 14. Juni 2019 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Anna
Sie können die Pendlerpauschale (wenn diese Ihnen zusteht lt Pendlerrechner) bei der Steuererklärung berücksichtigen
Diese minimiert Ihre Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit, und in Summe Ihre gesamtes Einkommen
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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