muss beim Erben von einer Immobile von den Erben ( Kindern ) Immobilienertragssteuer bezahlt werden?
Mag. Peter Knöll schrieb am 06. April 2019 folgendes:
Nein, die Erbschaft selbst unterliegt keiner Immobilienertragsteuer. Allerdings kann Grunderwerbsteuer anfallen. Wir helfen Ihnen oder überprüfen die Berechnung der Grunderwerbsteuer bzw. des sogenannten Grundstückswertes.
Haben Sie noch Fragen zum Thema Erbschaft, Grunderwerbsteuer, Grundstückswert. Mag. Peter Knöll ist Steuerberater mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Mit seinem Fachwissen unterstützt er Sie gerne. Rufen Sie ihn einfach unter 0650/ 634 70 42 an.