Schenkung Lebensgefährten |
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24. März 2019 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Frage „Schenkungen“ betreffend.
Ich lebe mit meinem Lebensgefährten seit 4,5 Jahren im gemeinsamen Haushalt und wir beabsichtigen noch dieses Jahr zu heiraten (am 24.08.2019) Zur Zeit leben wir in einer eheähnlichen Gemeinschaft, aber nicht in einer eingetragenen Partnerschaft. Da wir wissen, dass Schenkungen ab einem gewissen Betrag meldepflichtig sind, stellen wir uns folgende Fragen:
1. Gilt für unsere gegenwärtige Lebenssituation die Meldepflicht für Schenkungen über 50.000 EUR oder bei einem geringeren Betrag?
2. Gilt die Meldepflicht schon für exakt 50.000 EUR oder erst ab 50.001 EUR?
Ich ersuche Sie mir diese Fragen zu beantworten, da die Informationen aus dem Web teilweise widersprüchlich und irreführend sind.
Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Marinela Farkas
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Stb Michael BRAUN schrieb am 25. März 2019 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Farkas
unter Angehörige (Lebensgefährte zählt dazu- siehe unten) ist eine Schenkung bis zu 50.000 EUR innerhalb von einem Jahr von der Anzeigepflicht befreit
Wenn der Betrag überschritten wird, muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen !
§ 25 BAO
(1) Angehörige im Sinn der Abgabenvorschriften sind
(....)
5.
Personen, die miteinander in Lebensgemeinschaft leben, sowie Kinder und Enkel einer dieser Personen im Verhältnis zur anderen Person
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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