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Bildungsteilzeitgeld


27. Februar 2019 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Hallo, ich habe gerade meinen Steuerausgleich gemacht und bin völlig schockiert!
2018 arbeitete ich von Jänner bis September Teilzeit, da ich studierte,
Hierfür bekam ich vom AMS Bildungsteilzeitgeld, die restlichen Monate arbeitete ich Vollzeit.

Nun der Schock! Meine Berechnung ergibt allen ernstes eine NACHFORDERUNG von 286€.
Warum? Ich habe unglaublich zurückstecken müssen damit ich neben dem Studium arbeiten kann & konnte mich NICHT von meinen Eltern finanzieren lassen UND habe dann sogar wieder Vollzeit gearbeitet also volle Steuern gezahlt und dann das?

Und das Beste, meine Weiterbildungskosten in Höhe von über 800€ konnten laut Berechnung nicht berücksichtigt warden.

Bitte kann mir dies jemand erklären? Ich benötige wirklich Hilfe

LG,
Vanessa

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   07. März 2019 folgendes:
Sehr geehrte Frau Vanessa

alle Bezüge, die Sie neben den AMS Zeitraum bezogen haben, werden auf einen Jahreswert für die Ermittlung der Einkommensteuer hochgerechnet bzw. (je nachdem was "günstiger" für Sie ist) das AMS Geld wird steuerpflichtig gestellt

Warum wurden die Weiterbildungskosten NICHT berücksichtigt ???

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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