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Zuordnung Kosten ESt/AfA


07. Dezember 2018 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Guten Tag,

ich bin gerade dabei, ein Büro als psychotherapeutische Praxis anzumieten, und bin nicht sicher, wie ich folgende Kosten bei der EAR korrekt steuerlich berücksichtigen kann. Der Mietvertrag ist unbefristet.

1. Maklerprovision, Finanzamtsgebühr für den Mietvertrag, Vertragserrichtungskosten (Notar):

- Als Anschaffungskosten des Mietrechts für die Geschäftsräumlichkeiten via AfA?
- Auf wieviel Jahre (unbefristeter Mietvertrag)?
- Ist es korrekt, dass die AfA in diesem Fall ab der Inbetriebnahme der Praxis zu laufen beginnt?

2. Mietkaution – gar nicht abschreiben, sondern als Anlagevermögen ins Anlagenverzeichnis aufnehmen?

Vielen Dank!
S. Winkler

 
 Michael BRAUN schrieb am   10. Dezember 2018 folgendes:
Sehr geehrte Frau Winkler ! Sehr geehrter Herr Winkler !

1) da es sich um eine MIETE handelt, werden die von Ihnen angeführten Gebühren sofort als Betriebsausgaben berücksichtigt

2) weder Betriebsausgabe noch Anlagevermögen (erhalten Sie ja im Optimalfall zurück, erst wenn diese "verbraucht" wird ist es eine Betriebsausgabe)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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