ich arbeite bereits Vollzeit und beziehe ein Gehalt von rund 2220 € Brutto.
Ich überlege nun für Samstag eine Arbeit auf geringfügiger Basis zu finden.
Gibt es vielleicht eine Möglichkeit herauszufinden, wie hoch die Versteuerung wäre, wenn ich bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen würde (438€)? Wäre eine Nachzahlung bzgl. SV ebenso notwendig?
Vielen Dank
Stb Michael BRAUN schrieb am 29. November 2018 folgendes:
Sehr geehrter Herr Ri
Die Versteuerung erfolgt mit ca. 35%
Auch wäre eine Nachzahlung (da Sie ja im Monat in Summe mehr als die Geringfügigkeitsgrenze verdienen) der GKK notwendig (diese ist allerdings im Jahr der Bezahlung steuerlich absetzbar und es minimiert sich die Einkommensteuer)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.