Seit 1.1.2018 bin ich als Kleinstunternehmerin tätig und beziehe auch seit 1.1.2018 Arbeitslosengeld.
Meine Umsätze 2018 waren monatlich immer um die 300€, für den Geschäftsaufbau waren aber fast so hohe monatliche Ausgaben erforderlich.
Muss ich dem Finanzamt was zahlen?
Danke!