Liebhaberei bei Vermietung Einfamilienhaus |
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27. Dezember 2017 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Mitteln aus einer Erbschaft wird ein Einfamilienhaus (BJ 1970) um rd. EUR 370.000,- angeschafft und soll langfristig (>20Jahre) vermietet werden, bis Eigenbedarf für die Kinder vorliegt.
An Mieteinnahmen werden rd. EUR 10.000,- pa erwartet.
Wird hier für die Berechnung der Afa der gesamte Kaufpreis (TEUR 370), dh Haus inklusive dem Grundstück, herangezogen, oder nur der (aufgrund des Alters gering anzusetzende) Wert des Hauses (geschätzt rd 100.000,-) ?
Im ersten Fall würde dann wohl Liebhaberei zu vermuten sein, da bei Gegenüberstellung der Einkünfte zur Afa im Beobachtungszeitraum kein Überschuss erzielt würde- > somit wären die Einkünfte dann auch nicht zu versteuern ?
im 2. Fall würden die Einkünfte die Afa überschreiten und ich wäre somit einkommenssteuerpflichtig ?
DANKE !
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Mag. Peter Knöll schrieb am 28. Dezember 2017 folgendes: |
Ihr Fall kann aufgrund der von Ihnen gemachten Angaben nicht wirklich beurteilt werden.
Als Spezialist für Immobilienbesteuerung helfe ich Ihnen gerne mit meinem Fachwissen weiter. Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Telefonnummer: 0650 634 70 42
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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