Ich vermiete eine 53m² Eigentumswohnung + 2 Garagenplätze. (gesonderte "Mietverträge")
Die Hausverwaltung erledigt die Vermietung bzw. Abrechnung und überweist mir quartalsweise unter Abzug des Verwaltungshonorars die Mieteinnahmen.
In welcher Form muss/kann ich dies bei meiner Steuererklärung berücksichtigen ?
a) Arbeitnehmerveranlagung
b) Einkommenssteuer
c) Ust (?)
Welche Formulare sind zu verwenden ?
Herzlichen Dank für die Hilfe .
Mag. Peter Knöll schrieb am 14. April 2017 folgendes:
Sie müssen grundsätzlich eine Einkommensteuererklärung samt Beilage E1b einreichen. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.