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Registrierung von Registrierkassen


25. Jänner 2017 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Nach der RKSV (Registrierkassensicherheitsverordnung) müssen bis 1/4/2017 registriert werden

- Die Registrierkasse selbst incl. Belegcheck
- Die Signaturerstellungseinheit

Um diese Registrierungen erfolgreich abwickeln zu können benötigen alle Registrierkassen eine Signaturerstellungseinheit. Dazu muß ein Zertifikat für die Registrierkasse bei einem Vertrauensdienstanbieter (derzeit A-Trust oder Global Trust) erworben werden.

WICHTIG: Da Engpässe zum Stichtag 1/4/2017 zu erwarten sind empfehlen wir die Signaturserstellungseinheit samt Zertifikat so rasch als möglich zu erwerben!

Die Registrierungsabwichlung ist im Folder des BMF Zusammenfassend dargestellt. Kassenhändler und Kassenhersteller können Ihnen bei den jeweiligen Schritten zur Inbetriebnahme der Sicherheitseinrichtung in Ihrer Registrierkasse weiterhelfen.

Das BMF hat mitgeteilt, dass das Datum des Inkrafttretens betreffend die Pflicht zur technischen Sicherheitseinrichtung bei Registrierkassensysteme unverändert der 1.4.2017 ist und nicht verschoben wird, auch wenn (Fach)zeitungen anderes berichten.

Auch wir unterstützen Sie gerne bei der Abwicklung der Registrierung über Finanz-Online!

LINK Folder BMF:
https://www.bmf.gv.at/services/publikationen/BMF-BR-US_Sicherheitseinrichtung_RegK_112016.pdf?5o2lsh



Ursula Vesely

RES Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H
 
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