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27. September 2012 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Ich habe 1995 einen Acker (Grünland) geerbt, dieser wurde 2007 in Bauland umgewidmet. Nun möchte ich den Bauplatz verkaufen. Wieviel Immobiliensteuer muss ich nun zahlen bzw. muss ich diese Steuer selbst berechnen oder wird diese Steuer automatisch vom Finanzamt eingefordert ?
Vielen Dank für die Antwort!

 
 Mag. Peter Knöll schrieb am   27. September 2012 folgendes:
Da die Umwidmung des Grundstückes nach dem 31. Dezember 1987 erfolgt ist beträgt die
pauschalierte Immobiliensteuer 15 % vom Verkaufspreis. Bei der Pauschalierung handelt sich aber um ein Wahlrecht. Anders gesagt, Sie können die Steuer auch nach den allgmeinen Regeln des § 30 Abs 3 EStG ermitteln.

Da Sie die Liegenschaft nicht innerhalb der letzten drei Jahre vor der Veräußerung geerbt haben,
kann die Erbschaftsteuer nicht auf die Einkommensteuer bzw. Immobilienertragsteuer (Immo-ESt) angerechnet werden (vgl. § 30 Abs. 8 EStG).

Die Immobiliensteuer wird bei Verkauf im Jahr 2012 im Wege der Veranlagung erhoben.
Das heißt, Sie müssen für 2012 eine Steuererklärung abgeben.

Nähere Details zur Pflichtveranlagung finden Sie unter: Vekauf Wohnung Immobiliensteuer


Mag. Peter Knöll, Steuerberater
 
 
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