Vermietung eines Zimmers |
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26. August 2016 |
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Gast |
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Guten Tag!
Ich bin lohnsteuerpflichtiger Arbeitnehmer und möchte ein Schlafzimmer in meiner Eigentumswohnung vermieten. Das zweite Schlafzimmer nutze ich selbst, die Wohnküche und restlichen Räume werden gemeinsam genutzt. Anders als bei der Vermietung einer ganzen Wohnung muss der Mieter nun keine Verträge für Strom, Gas, Internet, etc. abschließen, da ich diese ja schon habe. Ich hätte vor, einfach eine fixe Miete anzusetzen in der jeweils die Hälfte dieser Kosten (und auch die Hälfte der Betriebskosten an die Hausverwaltung) eingerechnet sind.
Frage 1: Ich nehme an, ich kann die Hälfte dieser laufenden Kosten als Ausgaben absetzen, ist das richtig? Wäre hier das Feld 9530 in E1b (Übrige Werbekosten) richtig? Ich hab kein besser passendes gefunden.
Frage 2: Die Wohnung wurde gerade erst als Eigennutzer angeschafft (ich nehme an, das ist kein Problem, weil ich im Vergleich zu einem Anleger steuerlich ohnehin schlechter gestellt bin). Wie schaut es aber mit der AfA aus? Kann ich anteilsmäßig nach Quadratmetern die AfA für das Zimmer ansetzen? (also vom Gesamtkaufpreis 0,6 Prozent Gebäudeanteil, davon 1,5% AfA, davon der Anteil für das Zimmer)
Vielen Dank!
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Stb Michael BRAUN schrieb am 29. August 2016 folgendes: |
1. ja
2. nur der Gebäudeanteil ist steuerlich absetzbar, NICHT Grund & Boden (ich vermute, Gesamtkaufpreis ist Gebäude UND Grund und Boden
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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