Im Zusammenhang mit der Teilabfindung einer Rente hat die rentenauszahlende Stelle ein Lohnzettel ausgestellt. Die ausbezahlte Teilabfindung wurde wie ein laufender Bezug versteuert und nicht mit 6%. Ob dies richtig ist oder nicht erscheint strittig.Es gibt eine Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes, die zum Gegenteil kommt. Derzeit läuft eine VwGH Beschwerde zu dieser Frage. Kann ein einmal ausgestellter Lohnzettel nachträglich mit Erfolg korrigiert werden?