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Honorarnote für Verein


09. November 2015 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
guten Morgen,

ich bin vollzeitbeschäftigt und nebenbei noch in einem Verein tätig. Für meine Tätigkeiten soll ich eine Aufwandsentschädigung von 3.000 Euro bekommen.
Nun zu meinen Fragen:

Wie muss eine derartige Honorarnote aussehen (Umsatzsteuer, Steuerbefreiung,...)
Muss ich eine Einkommenssteuererklärung machen oder muss ich das nur bei der Arbeitnehmerveranlagung als sonstige Einkünfte vermerken.

Danke,

Gerhard Hagenauer

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   09. November 2015 folgendes:
Sehr geehrter Herr Hagenauer

In der Arbeitnehmerveranlagung gibt es keine Möglichkeit, sonstige Einkünfte zu vermerken.

Sollte Ihr Gewinn ÜBER 730 EUR im Jahr liegen, müssen Sie einen Erklärungswechsel durchführen und im Anschluss eine Einkommensteuererklärung bis Ende April des Folgejahres (wenn Sie die Erklärung elektronisch einreichen, bis Ende Juni des Folgejahres) bei Ihrem zuständigen Finanzamt einreichen.

Sie sind eventuell (wenn der Umsatz unter 30.000 EUR im Jahr liegt) von der Umsatzsteuer befreit (Kleinunternehmerregelung, § 6 (1) Z 27 USTG)

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.



Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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