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Topf Sonderausgaben nur noch bis 2020 absetzbar


22. Oktober 2015 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Sogenannte „Topf-Sonderausgaben“, vor allem freiwillige Kranken-, Unfall-, Renten- und bestimmte Lebensversicherungen sowie Ausgaben für Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung sind nur noch 5 Jahre – also bis 2020 – im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar. Neuverträge (Vertragsabschluss ab 2016) sind bereits ab 2016 NICHT MEHR absetzbar, dies gilt ebenso für Wohnraumschaffung- und Sanierung ab Baubeginn 2016. Für die Topf-Sonderausgaben steht ein persönlicher Maximalbetrag von 2.920,00 p.a. zur Verfügung. Der persönliche Höchstbetrag erhöht sich für AlleinverdienerInnen und AlleinerzieherInnen auf 5.840,00.

TIPP: Ein Personenversicherungsvertrag (zB private Krankenversicherung) sollte daher (falls geplant) noch 2015 abgeschlossen werden um noch bis 2020 im Rahmen der Sonderausgaben absetzbar zu sein.

Ursula Vesely

RES Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H
Sonderausgaben 
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