Pendlerpauschale bei Geringfügiger Beschäftigung |
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06. September 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Liebes Forum
Ich habe von 2010-2012 Samstags in Linz gearbeitet, unter der Geringfügigkeitsgrenze verdient und dabei in Wien gewohnt. Arbeitsweg rund 200km/3Stunden. Meistens bin ich am Vortag mit dem Zug nach Linz gefahren und habe die Nacht in der Wohnung meiner Freundin verbracht deren Mietkosten ich deshalb auch zum Teil mitgetragen habe.
Kann ich davon etwas geltend machen (Zugkosten, Wohnungskosten), kann ich eine Pendlerpauschale beantragen, und falls ja, wie trage ich das im Finanz Online Programm ein?
Vielen Dank im Voraus, Entschuldigen Sie bitte die Ahnungslosigkeit und Beste Grüße
Harald
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Stb Michael BRAUN schrieb am 07. September 2015 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Harald
Da Sie "nur" geringfügig gearbeitet haben (daher KEINE Sozialversicherung und KEINE Steuer gezahlt haben) , ergibt die Berücksichtigung eventueller Kosten KEINE finanziellen Vorteil für Sie (KEINE Negativsteuer - gibt es nur, wenn Sie Sozialversicherung bezahlt haben- und KEINE Steuer - Sie können nur Steuern zurückbekommen, wenn Sie vorher welche bezahlt haben)
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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markus schrieb am 11. Juni 2016 folgendes: |
Hallo!
Ich möchte gerne ein geringfügiges Arbeitsverhältnis annehmen.
Ist jedoch ca. 80 km von meinem Wohnort entfernt.
Frage: bekomme ich da (außer vom Dienstnehmer,da dieser es nicht auszahlt) KM-Geld in irgendeiner Form. zb. Pendlerpauschale, Pendlergeld,.... vom Land oder sonstiger Einrichtung ausbezahlt. kann ich dann natürlich alles belegen!
Danke Erstmal, LG Markus |
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