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Ist nur eine Eigentumswohnung im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) der Hauptwohnsitzbefreiung zugänglich?


06. Mai 2015 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Nach Meinung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) können nur parifizierte Eigentumswohnungen von der Immobilienertragsteuer befreit sein (bzw. unter die Hauptwohnsitzbefreiung fallen). Der Autor der nachfolgenden Zeilen tritt dieser Auffassung entgegen.

Unter gewissen Voraussetzungen ist die Veräußerung einer privaten Wohnung von der Immobilienertragsteuer ausgenommen. Das Gesetz spricht dabei von Eigentumswohnungen im Sinn des § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG. § 18 Abs 1 Z 3 lit b EStG enthält jedoch seit dem Budgetbegleitgesetz 2011 keine nähere Definition mehr. Insofern enthält das Gesetz einen Leerverweis. Der Begriff der „Eigentumswohnung“ ist also im Gesetz nicht definiert.

Dennoch setzt das BMF voraus, dass es sich bei der veräußerten Wohnung um eine Eigentumswohnung im Sinn des WEG handeln muss. Diese streng formalistische Sichtweise führt jedoch dazu, dass wirtschaftlich gleich gelagerte Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden. So würde beispielsweise ein Miteigentumsanteil an einem Zinshaus mit Benützungsvereinbarung nicht von der Befreiungsbestimmung umfasst sein.

Es ist nicht einzusehen, warum das BMF hier, der sonst im Ertragsteuerrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise, keinen Raum lässt. Darüber hinaus widerspricht die streng formale Anknüpfung an die Voraussetzungen des Wohnungseigentumsgesetzes dem Wortlaut der Bestimmung.

Da die Finanzämter, an die Gesetzesauslegung des BMF gebunden sind, werden Immobilienverkäufer von Wohnungen gut beraten sein, die Voraussetzungen der Hauptwohnsitzbefreiung von einem Steuerprofi bzw. Steuerberater überprüfen zu lassen.

Mag. Peter Knöll ist Steuerberater in Wien mit Tätigkeitsschwerpunkt Immobiliensteuerrecht. Mit seiner Erfahrung im Immobilienbereich hilft er Ihnen gerne dabei weiter. Rufen Sie Ihn unter 0650/ 634 70 42 an.
Web: http://www.steuerberater-wien.at/


Mag. Peter Knöll

Mag. Peter Knöll, Steuerberater
Immobilienbesteuerung, Hauptwohnsitzbefreiung 
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