AFA |
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27. März 2015 |
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Gast |
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Frage: Kann ich eine AFA für Miethaus absetzen:
Sachverhalt: ich bin Eigentümer des Miethauses mein Ehegatte hat jedoch das Fruchtgenussrecht Grundbuch eingetragen;
Einnahmen und Ausgaben werden alle steuerlich von meinen Gatten mittels
EK gemacht, Die Frage wäre ob er auch eine AFA ( absetzbar wäre.)
Denkmal geschütztes Objekt Wert würde ich min. ansetzen mit ca 100,000 Euro,
Besten Dank für Ihre Antwort.
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Stb Michael BRAUN schrieb am 30. März 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Muckel
Unter der Annahme dass es keine Ausgleichszahlungen gibt:
Sie können KEINE Afa geltend machen (da Sie keine Einkünfte erzielen)
Ihr Gatte kann auch keine Afa geltend machen, da er nicht Eigentümer ist.
Da es aber unterschiedliche Ausprägungen eines Fruchtgenussrechtes gibt, müsste man sich die Sachlage genauer anschauen, um hier eine aussagekräftige Stellungnahme abgeben zu können.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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