alleinverdienerabsatzbetrag |
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21. März 2015 |
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Gast |
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2 Kommentare |
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Hatte von jänner- Mai 2014 einen Gehalt von 820 pro Monat und dann vom Ams arbeitslosengeld von 920 euro pro Monat (6 Monate), kann mein Mann den Alleinverdienerabsatzbetrag beantragen oder zählt der Ams Bezug als Einkommen?
Mfg
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Mag. Peter Knöll schrieb am 21. März 2015 folgendes: |
Voraussetzung ist, dass der (Ehe-)Partner Einkünfte von höchstens 6 000 Euro jährlich erzielt. Die nach § 3 Abs 1 Z 4 lit a, weiters nach § 3 Abs 1 Z 10, 11 und 32 und auf Grund zwischenstaatlicher oder anderer völkerrechtlicher Vereinbarungen steuerfreien Einkünfte sind in diese Grenzen mit einzubeziehen.
Das Arbeitslostengeld ist ein steuerfreier Bezug der in § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG genannt wird. Demzufolge ist das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe wohl nicht in den Grenzbetrag einzurechnen.
Mag. Peter Knöll, Steuerberater |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 22. März 2015 folgendes: |
Ergänzend zum Beitrag von Herrn Mag. Knöll sei noch zu erwähnen, dass eine weitere Voraussetzung ist, dass Sie ein Kind (im Veranlagungsjahr mehr als 6 Monate Anspruch auf Familienbeihilfe ) haben !
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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