Verlustabzug |
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05. März 2015 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Frau Oberaigner schrieb am 01. März 2015 folgendes:
Eine Frage zum Verlustabzug für Einnahmen/Ausgaben Rechner
positive Einkünfte im Jahr 2014 in Höhe von Euro 19.100,00
Verlust 2011 14.000,00
Verlust 2012 8.000,00
Verlust 2013 7.000,00
(fiktive Beträge)
Was darf ich im Feld Verlustvortrag eintragen? Was geschieht mit dem Rest der Verluste, darf ich diese weiterhin berücksichtigen?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 05. März 2015 folgendes: |
Und ich schrieb am 2.3.2015
Sehr geehrte Frau Oberaigner
Wenn die Verluste 2011,2012,2013 nicht bereits in den laufenden Jahren gegengerechnet wurden (mit anderen Einkünften) , gehört der GESAMTE Betrag im Feld Verlustvortrag.
ACHTUNG: Ab Veranlagung 2014 gibt es KEINE 75% Grenze mehr.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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