Steuerabsetzen für Materialkosten |
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24. Jänner 2015 |
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Gast |
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1 Kommentar |
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Hallo,
Ich bin 23 Jahre alt und besuche derzeit das 2 jährige Kolleg an der Höheren Graphischen Bundes - Lehr- und Versuchsanstalt in Wien. Mein Wohnsitz ist in Wien und ich wohne noch bei den Eltern. Beziehe auch die Schulbeihilfe. Es wird kein Schulgeld verlangt, aber es fallen zusätzliche Kosten für die Ausbildung an wie zB Kauf eines MacBooks und Grafiktabletts, sowie Schreibmaterial und sonstiger künstlerischer Bedarf... die leider erheblich hoch sind und die Schulbeihilfe nicht viel abdeken kann. Ist das möglich diese von der Steuer abzusetzen? Wenn ja, wo oder an wen muss ich mich da wenden?
Vielen Dank im Voraus.
Mfg,
Sara
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Stb Michael BRAUN schrieb am 24. Jänner 2015 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Sara
Grundsätzlich können Sie (siehe Unzählige Beiträge in diesem Forum) Aus - und Fortbildungskosten steuerlich als Werbungskosten bei Ihrer jährlichen Steuererklärung berücksichtigen.
Sollten Sie allerdings KEIN Einkommen beziehen, ist eine Absetzung sinnlos / nicht möglich
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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