Sehr geehrte Damen und Herren!
Ich werde die Erklärung gemäß § 6 Abs. 3 Umsatzsteuergesetz 1994 (UStG)(Verzicht auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer) an das Finanzamt übermitteln und auch gerne eine UID Nummer haben. Bekomme ich diese automatisch oder muss man diese extra beantragen?
Viele Grüße
Elvira Platzer
Stb Michael BRAUN schrieb am 06. Jänner 2015 folgendes:
Sehr geehrte Frau Platzer
Grundsätzlich sollte jeden Unternehmer, der zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, automatisch (kein Antrag notwendig) vom Finanzamt eine UID Nummer erteilt werden (siehe auch Seite 2 vom Antrag auf Vergabe einer UID Nummer erster Absatz) .
Sollte dies nicht erfolgen, wäre eine telefonische Urgenz oder ein Antrag hilfreich.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.