Ein deutscher Staatsbürger mit "Hauptwohnsitz" in Deutschland ist mit einer Österreicherin befreundet und besucht sie ca. alle 6 Wochen für einige Tage. Zum Zwecke des Besuches reist er mit einem in Deutschland zugelassenen PKW an. Überwiegend hält er sich in Deutschland auf. Ist das KFZ in Österreich novapflichtig?
Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Dezember 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Giuseppe
Wenn der deutsche Staatsbürger ein Fahrzeug in Ö mit D Kennzeichen verwendet (OHNE Hauptwohnsitz im Inland) gilt folgendes:
Hier sieht das Gesetz eine Verwendung von bis zu einem Jahr vor. Hier ist nur wesentlich, dass der Lenker durch einen längeren Aufenthalt in Österreich nicht den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen zeitweilig in Österreich hat. Denn dann wäre ein österreichischer Hauptwohnsitz gegeben, der auch eine Ummeldung des ausländischen Kfz nach Österreich erforderlich machen würde.
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