Arbeitslosengeld + geringfügig beschäftigt + Vollzeit gearbeitet |
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13. November 2014 |
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Gast |
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3 Kommentare |
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Guten Tag,
Folgendes :
Jänner - Mai : geringfügig gearbeitet(monaltlich 350€ ~ im Jahr 4.700€)
Mai - Dezember : AMS Bezug(1000€ monatlich =>7.000) und geringfügig gearbeitet
wobei im Mai : 7 tage Vollzeit gearbeitet. ~ 300€ (sehr warscheinlich das die WGKK Nachzahlung fordert wegen geringfügiger und Vollzeitbeschäftigung)
Ist in diesem Fall mit einem Einkommen von etwa 12.000€ eine steuerliche Nachzahlung zu erwarten ? (im Prinzip wurden nur für die 7 Tage Vollzeit Steuern einbehalten....)
PS: Kann man, wenn man eine Arbeitnehmerveranlagung durchführt und es zu einer Nachzahlung kommt diese innerhalb bestimmter Fristen wieder stornieren?
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Stb Michael BRAUN schrieb am 14. November 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Kaplan
Ich vermute, dass die 7 tage Vollzeit NICHT während AMS Bezug (sondern danach) gearbeitet wurden (während AMS Bezug dürfen Sie bis zur Geringfügigkeitsgrenze verdienen, sonst KEIN Anspruch auf AMS Bezüge)
AMS Bezüge sind grundsätzlich steuerfrei (allerdings wird eine "Günstigkeitsrechnung" angestellt; Hochrechnung der Einkünfte während Bezug AMS Bezüge auf das gesamte Jahr wird verglichen mit einer Versteuerung der AMS Bezüge, die günstigere Variante kommt zur Anwendung)
Ich rate Ihnen, ab März 2015 eine Vorberechnung in FINON (wenn alle Lohnzettel vorhanden sind) für die Arbeitnehmerveranlagung 2014 durchzuführen. Bei dieser ersehen Sie ob eine Gutschrift oder Nachzahlung zu erwarten ist.
Nachzahlungen kann man nur bei einer freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung bekämpfen (Bescheidbeschwerde nach Steuerbescheid).
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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Herr Kaplan schrieb am 15. November 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Braun,
Ich danke Ihnen für die schnelle und informative Antwort.
Jedoch habe ich gestern, 14.11 auch bei der AK - Steuerabteilung nachgefragt und die Information erhalten das ich die Arbeitnehmerveranlagung machen muss, da ich mehr als ein Dienstverhältnis habe.
Meinen Sie mit der Vorberechnung im Finion - den Punkt "einkommenssteuerrechner"?
Mit freundlichen Grüßen |
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Stb Michael BRAUN schrieb am 16. November 2014 folgendes: |
Sehr geehrter Herr Kaplan
Wenn Sie Ihre Daten in der Steuererklärung erfasst haben, können Sie eine Steuerberechnung durchführen lassen (damit Sie die Auswirkungen Ihrer Erklärung berechnen lassen .
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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