Hallo,
wir möchten gerne ab 01.01.2015 in eine geförderte Genossenschaftswohnung ziehen.
Jedoch ist es verpflichtend, nachzuweisen, dass man innerhalb von 6 Monaten den bisherigen Wohnort gekündigt hat.
Wir können und möchten jedoch unsere Wohnung ebenfalls ab 01.01.2015 kaufen (Genossenschaftswohnung geht nach 10 Jahren ins Eigentum über).
Sehen sie dabei ein Problem? Können wir die neue geförderte Wohnung beziehen und innerhalb von 6 Monaten unsere alte Wohnung kaufen und verkaufen und damit den Nachweis erbringen oder ist das rechtlich nicht zulässig? (da wir dadurch zB. nicht förderwürdig wären?)