Kleinunternehmerregelung - 15% Überschreitung |
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23. Oktober 2014 |
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Gast |
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Sehr geehrte Damen und Herren,
wenn man die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt, darf man dann einen Umsatz von € 30.000,-- oder € 36.000,-- erreichen? Die Rechnungen werden netto ausgestellt. Ich bin mir jetzt sehr unsicher, da ich in einem Fachbuch folgendes gelesen habe:
"In der Praxis können Sie € 36.000,-- (bei 20%-iger Umsatzsteuer) kassieren und müssen die Umsatzsteuersteuer nicht abführen. Sie dürfen aber keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausweisen, sonst schulden Sie diese kraft Rechnungslegung. Einmal innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren darf die Grenze um max. 15% überschritten werden. Dh der Umsatz kann € 41.400,-- betragen (€ 30.000,-- + 20% USt, +15% Überschreitung)".
Vielen Dank für die Beantwortung dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen
Elvira Platzer
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Stb Michael BRAUN schrieb am 24. Oktober 2014 folgendes: |
Sehr geehrte Frau Platzer
Die 30.000 EUR, die im Gesetz stehen, sind ein Nettobetrag. Ihre Einnahmen (Ihr Umsatz) ist (gedanklich rechnerisch), wenn Sie Kleinunternehmer sind, inkl. eventueller Umsatzsteuer.
Um von der Nettogrenze lt. Gesetz auf Ihre Einnahmen ("brutto") zu kommen, wird die Umsatzsteuer (wenn eine anfallen würde, NICHT bei steuerfreien Umsätzen, mit den jeweiligen Steuersatz) zum Nettobetrag hinzugerechnet.
Sollte der Umsatzsteuersatz 20% betragen, stimmt der oben zitierte Text.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:
Michael BRAUN, Steuerberater |
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