Aufgrand verschiedenster Zwischenfälle musste 2013 zum ersten Mal eine Einkomensteuererklärung machen.
Jetzt habe ich eine Abgabengutschrift bekommen und mir kommt diese zu hoch vor.
Muss ich das Finanzamt darauf aufmerksam machen oder kann ich die Abgabengutschrift auf mein Konto ausbezahlen lassen?
Stb Michael BRAUN schrieb am 22. Oktober 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr B
Wenn Sie Ihre Abgabenerklärung RICHTIG und VOLLSTÄNDIG eingereicht haben, haben Sie mE KEINE Prüfpflicht der Steuerbescheide bzw. Meldepflicht.
In Ihrem Fall müsste Abgabenerklärung und Steuerbescheid verglichen werden, um festzustellen, OB alles richtig berücksichtigt worden ist.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.