hallo ,meine frage kann man eine arbeitnehmerveranlagung (steuerausgleich ) von einem bereits verstorbenen machen bzw auch 5 jahre rückwirkend mein vater hat sowas nie gemacht ? , mein vater ist im september 2014 verstorben und ich bin der sohn ,vielen dank
Stb Michael BRAUN schrieb am 29. September 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Mair
Der Erbe (Einantwortungsurkunde erfordelich) kann die Arbeitnehmerveranlagung einreichen.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.