Ich habe im März 2013 Krankengeld bezogen. Gleichzeitig habe ich aber auch zu 100 % meine Bezüge als Arbeitnehmer weiter erhalten.
Die Krankenkasse fordert nun im März 2014 das Geld laut § 107 ASVG wieder zurück. Jedoch mit dem einen Unterschied, dass ich dieses nun BRUTTO, und nicht dem tatsächlich erhaltenen Nettobetrag entsprechend, erstatten soll.
Da die GKK bereits die Steuer für 2013 abgeführt hat und in meinen Bezügen für 2013 am Finanzamt der Erhalt des Krankengeldes aufscheint, ist es mir nicht erklärlich warum ich die Steuer nun doppelt bezahlen soll bzw. wie sich dies mit § 19 EStG vereinbaren lässt.
Im Schreiben der GKK ist auch keine Rechtsgrundlage bezüglich einer Bruttoerstattung angeführt.