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Journalist und Werbungskostenpauschale


20. März 2014 Gast 1 Kommentar Kommentar schreiben
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin festangestellter Journalist und möchte meine Arbeitnehmerveranlagung oder Steueraugleich für mehrere Vorjahre machen. Unlängst habe ich von einem Kollegen erfahren, dass ich eine sogenannte Werbungkostenpauschale oder Ausgabenpauschale, oder Berufsgruppenpauschale geltend machen könne.

Was genau ist das? Wie soll ich diese Ausgabenpauschale berechnen?

Danke für Ihre Unterstützung.

 
 Stb Michael BRAUN schrieb am   20. März 2014 folgendes:
Sehr geehrter Herr Meissner

Einfach in der Arbeitnehmerveranlagung bei Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit (bei der Erklärung 2013 auf Seite 3 unter Punkt 10.13) die Berufsgruppe (in Ihrem Fall "J") auswählen, den Zeitraum in diesem Jahr (wenn Sie das gesamte Jahr über angestellt waren als Journalist 0101-3112) und eventuelle Kostenersätze vom Dienstgeber (wie z.B: Reisekostenersätze, Fortbildungskosten,..; wenn keine vorhanden waren dann NULL oder leer lassen)

Neben der Pauschale (in Ihrem Fall 7,5%, maximal 3.942,00 EUR) können KEINE weiteren Werbungskosten geltend gemacht werden.

Jahresbruttobezug abzüglich steuerfreie Bezüge abzüglich steuerbegünstigte Sonderzahlungen ergeben die Basis für die Werbekostenpauschalbeträge (davon 7,5%); müssen Sie nicht berechnen, macht das Finanzamt

Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.

Der Autor dieses Kommentars arbeitet für:

Michael BRAUN, Steuerberater
 
 
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