Beiträge eines Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung gelten als Betriebsausgabe.
Wie sieht es für die in der SVA-Abrechnung enthaltenen Positionen: "Kostenanteile" oder auch "Selbstbehalt" für Arztbesuche aus? Handelt es sich dabei auch um Betriebsausgaben?
Stb Michael BRAUN schrieb am 16. Jänner 2014 folgendes:
Sehr geehrte Frau Wicki
Bei den Kostenanteilen handelt es sich NICHT um Betriebsausgaben.
Diese Kosten stellen (zusammen mit anderen Krankheitskosten) eventuell (wenn diese den Selbstbehalt überschreiten) außergewöhnliche Belastungen dar.
Bitte beachten Sie, dass diese Antwort eine erste rechtliche Orientierung bieten soll. Aufgrund der Tatsache, dass bei der Fragestellung NICHT der komplette relevante Sachverhalt dargestellt wird, kann (durch Hinzufügen oder Weglassen von relevanten Sachverhaltsangaben) die tatsächliche rechtliche Beurteilung der Problemstellung anders ausfallen und somit zu einem anderen Ergebnis führen. Jegliche Haftung wird ausgeschlossen! Der Beitrag kann insbesondere eine individuelle Beratung bei einem Steuer- oder Rechtsexperten NICHT ersetzen.
Mag. Peter Knöll schrieb am 16. Jänner 2014 folgendes:
Meines Erachtens kann der Selbstbehalt nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden. Lediglich als außergewöhnliche Belastung kommen die Ausgaben in Betracht.