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Werbungskostenpauschalbetrag für politische Funktionäre


23. Oktober 2013 Autor Keine Kommentare Kommentar schreiben
Mitglieder der Stadt, Gemeinde und Ortsverwaltung können entweder die tatsächlich angefallenen Werbungskosten nach Belegen geltend machen oder stattdessen einen Pauschalbetrag in Höhe von 15% der Bezüge (Brutto abzüglich steuerfreier und sonstiger Bezüge) mindestens 438,00, maximal 2.628,00 pro Jahr beantragen !

Für alle anderen politischen Funktionäre gelten die allgemeinen Grundsätze für die Geltendmachung von Werbungskosten.

Ursula Vesely

RES Wirtschaftstreuhand Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft m.b.H
Werbungskosten 
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